Schütz Kleintierzuchtbedarf, Hohe Straße 14 96342 Stockheim/Burggrub
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Allgemeines
Wir liefern unsere Waren grundsätzlich zu unseren Verkaufsbedingungen aus. Abweichende Konditionen in den Einkaufsbedingungen unserer Kunden haben nur Gültigkeit, wenn diese separat von uns schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Abmachungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil hiervon nichtig sein, so hat dies nicht die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
- Angebot und Preise
Diese sind freibleibend. Die Preisstellung erfolgt zuzüglich Mehrwertsteuer. Aufträge sind erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns bestätigt sind. Treten bis zu Bestätigung des Kundenauftrages oder bis zur Lieferung Materialpreis- oder Lohnerhöhungen ein, sind wir berechtigt, entsprechende Preiserhöhungen gegenüber unseren Angebotspreisen vorzunehmen.
3.Lieferung
Beanstandungen wegen beschädigter oder unvollständiger Auslieferung sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt der Ware bei der zuständigen Eisenbahn- oder Postverwaltung bzw. dem Spediteur vorzubringen.
Ein vom Kunden vorgeschriebener Liefertermin ist nur dann verbindlich, wenn er von uns ausdrücklich bestätigt worden ist.
Teillieferungen sind gestattet und stehen hinsichtlich Bezahlung und Versandkosten Volllieferungen gleich.
Bei der Auslieferungen von Aufträgen nach Angaben des Bestellers sind wir nicht verpflichtet zu prüfen, ob hierdurch Schutzrechte verletzt werden; insoweit stellt uns der Besteller von Ansprüchen Dritter frei.
- 4. Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen sowie Streiks
Und dergleichen hemmen die bestätigten Lieferfristen und berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten.
Von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist sind wir ebenfalls befreit. Wenn Material- oder Beschaffungsschwierigkeiten bezüglich der Rohstoffe, Versandverzögerungen, Betriebsstörungen anderer Art wie z.B. Feier, Arbeiterausstände und Aussperrungen jeglicher Art sowohl im eigenen Betrieb als auch bei Unterlieferanten eintreten. Dies gilt auch dann, wenn diese Ereignisse während einer Nachlieferungsfrist eintreten. Ohne unser Verschulden entstandene Verzögerungen in der Auslieferung verpflichten uns nicht zum Schadensersatz.
- Mängelrügen
Sind unverzüglich nach Erhalt der Ware durch den Kunden vorzunehmen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 7 Tagen bei uns schriftlich eingehen.
Geringfügige Abweichungen der Artikel in Farbe und Ausführungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Bei berechtigter Mängelrüge haben wir das Recht, nach Rückgabe der mangelhaften Ware innerhalb von 4 Wochen mangelfreie Ware nachzuliefern. Bis dahin ist ein Rücktritt vom Vertrag sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht begründet.
- Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung samt Nebenforderungen unser Eigentum. Bei Verkauf der Eigentumsvorbehaltsware tritt
der Kunde seine Forderung gegenüber seinem Käufer zugleich mit der Auslieferung in Höhe unserer Kaufpreisforderung an uns ab. Ein vereinnahmter Kaufpreis auf unsere weiterverkaufte Eigentumsvorbehaltsware wird vom Kunden für uns empfangen und ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist an uns zu überweisen. Sicherheitsübereignungen für Pfändungen unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind unzulässig.
Bei Pfändung durch Dritte hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
- Zahlung
Wenn nichts anderes mit uns schriftlich vereinbart wurde, versenden wir die Ware ausschließlich per Nachnahme.
- 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das gerichtliche Mahnverfahren, ist Kronach.
- 9. Soweit Aufträge von ausländischen Kunden erteilt werden, wird ausdrücklich die Gültigkeit und Anwendung deutschen Rechts für den Auftrag neben der Vorstehend genannten Verkaufsbedingungen vereinbart.
Für Anwendung und Auslegung gilt der deutsche Text.